Bis zu 21.000 Euro Zuschuss kann man bekommen, wenn man eine klimafreundliche Heizung einbaut – etwa eine Wärmepumpe. Seit Ende Februar können Privatpersonen, die ihr eigenes Einfamilienhaus bewohnen, die neue Heizungsförderung beantragen. Und die bringt so einige Neuheiten mit sich, auf die sich Verbraucher und Branche erst einschwingen müssen.
Das größte Novum betrifft wohl die Zuständigkeiten, denn die Heizungsförderung wandert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das gilt tatsächlich nur die Heizungsförderung. Alle Einzelmaßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen, bleiben bei der Bafa.
Warum das eine gute Nachricht ist und was sich dadurch konkret bei der Heizungsförderung ändert, zeigt der Artikel auf. Außerdem erklären wir, wie die Antragsstellung funktioniert und worauf Sie besonders achten müssen.
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