Artikel-Archiv c't 11/1990, Seite 50

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    Verbotene Früchte

    Werbung für nichtzugelassene Geräte

    Oft weisen Händler in Anzeigentexten darauf hin, daß ihre angebotene Gerätschaft ohne fernmelderechtliche Zulassung und der Betrieb unzulässig sei. Weil die beworbenen Artikel im Gegensatz zu koscheren Produkten meist den Geldbeutel schonen und zusätzliche Features bieten, mag sich mancher Kunde getreu dem Motto `Man darf alles - man darf sich nur nicht erwischen lassen´ zu Kauf und Gebrauch verführen lassen. Kann der Anbieter seine Hände in Unschuld waschen?

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